Die folgenden Punkte gelten für jedwede Art von Ersthelfer, also nicht nur auf dem Fußballplatz. Kraft seines Amtes hat der Trainer jedoch eine Fürsorgepflicht gegenüber den ihm anvertrauten Spielern, so daß man zumindest die folgenden Punkte beachten sollte:
Der Ersthelfer soll
- erkennen, was geschehen ist
- überlegen, welche Gefahr droht
- zielstrebig handeln
- den Verletzten vor zusätzlichen Schäden bewahren
- lebensrettende Maßnahmen durchführen
- eine Meldung veranlassen
- Schmerzen durch sachgerechte Lagerung oder andere Maßnahmen lindern
- den Verletzten betreuen, trösten und Zuversicht ausstrahlen
Der Ersthelfer soll nicht
- tiefere Diagnosen stellen
- Maßnahmen durchführen, die Ärzten und Rettungsdienst vorbehalten sind
- über die Erste Hilfe hinaus den Verletzten behandeln
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